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Ausgewählte Rechtsgrundlagen

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Die Gesetze

submission gesetzeSubmissionen unterstehen verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Als Übersicht die Zusammenhänge der massgebenden Gesetzen, Vereinbarungen und Verordnungen.

 

 

Verfahrensart submission verfahrensart

Bei Fragen bezüglich Verfahrensart stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Ratgeber.

Die Wahl der Verfahrensart kann in der Regel erst nach Abschluss der Business Analyse erfolgen. Folgend als Zusammenfassung die zu klärenden Fragen sowie eine Kurzzusammenfassung der Verfahrensarten.

Bei der Vergabe von Aufträgen werden vier Verfahrensarten unterschieden:

  • Offenes Verfahren: Alle Anbieter können ein Angebot einreichen.
  • Selektives Verfahren: Interessenten können einen Antrag zur Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin wählt basierend definierten Eignungskriterien Anbieter zur Einreichung eines Angebotes aus.
  • Einladungsverfahren: Mindestens drei Anbieter werden zur Einreichung eines Angebotes eingeladen.
  • Freihändiges Verfahren: Der Auftrag wird ohne öffentliche Ausschreibung vergeben.

Ein massgebendes Kriterium für die Wahl der Verfahrensart ist der Gesamtwert des Beschaffungsgegenstandes. Dieser Gesamtwert beinhaltet alle Leistungen, die mit dem Beschaffungsgegenstand in Zusammenhang stehen.

Zu beachten: Die Schwellenwerte des Gesamtwertes werden periodisch angepasst und können sich kantonal sowie zum Bund unterscheiden!

Ausnahmen Verfahrensart:

Ein Auftrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, unabhängig des Gesamtwertes, freihändig vergeben werden. Wir empfehlen zur Vorsicht.

Beispiele genannter Begründungen mit Zusammenzug Gesetz / Verordnung:
  • Dringlichkeit: Kann nur aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse angewandt werden.
  • Nur der aktuelle Dienstleister kann die Leistungen erbringen: Die Einzigartigkeit des Anbieters bezüglich Austauschbarkeit mit schon vorhandenen IT-Mitteln oder Dienstleistungen muss bewiesen werden können.